Für das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer wurden 1.600 Teilnehmer online befragt, unter anderem auch zum Thema geschlossene Sachinvestments. Von den befragten Vermittlern antworteten knapp 60%, dass sie diese vermitteln und damit Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Nr.2 GewO sein müssen. Als Grund, warum sie das tun, gaben zwei Drittel davon an, dass Sachwerte in jedes Portfolio gehörten.
Zu wenige vertriebsfähige Angebote
Mehr als die Hälfte (55%) von ihnen bemängelte aber, dass es derzeit nicht genügend vertriebsfähige geschlossene Sachinvestments für Privatanleger gebe. Im vergangenen Jahr lag der Prozentwert noch bei 41%. Die dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass es Angebote nur in wenigen Assetklassen gibt. Aufgelegt werden meist Immobilienfonds. Als weitere Hemmnisse nennen die Befragten aber auch, dass ihre Kunden bereits schlechte Erfahrungen mit dem Produkt gemacht hätten oder auch, dass das Produkt rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv sei.
„Nie vermitteln“
Gefragt wurden die Teilnehmer des Weiteren, was getan werden müsste, damit sie mehr geschlossene Investmentvermögen vermitteln. Hierauf antworteten Erlaubnisinhaber beispielsweise, bessere Argumentationshilfen zu gesetzlichen Änderungen oder mehr Informationen zur Kostensituation würden helfen.
An der Umfrage teilnehmende Vermittler, die keinen 34f haben, äußerten sich dagegen ziemlich eindeutig Von ihnen antworteten fast drei Viertel: „Egal was passiert, ich werde geschlossenes Investmentvermögen nie vermitteln.“ (bh)
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